Das sehe ich ähnlich... natürlich kann ich es verstehen, wenn man sich durch diesen Umgang mit Pseudonymen (unnötig) getäuscht fühlt, gerade wenn der gleiche Autor auch noch parallel unter echtem Namen oder anderem Pseudonym veröffentlicht. Das ging mir in diesem Fall genauso.
Aber ich wähle mein Buch doch nicht nach Genderfragen aus, weder beim Lesen noch beim Abstimmen für einen Preis. Sollte nicht im Sinne der Gleichberechtigung alleine das Gefallen des Inhalts darüber entscheiden und nicht pauschal ein Bonus vergeben werden, weil das Buch in diesem Beispiel suggerierte, von einer AutorIN geschrieben worden zu sein? Beeindruckend war in diesem Kontext für mich doch eher, das scheinbar ein Newcomer (unabhängig von Geschlecht) Horror in einem Publikumsverlag untergebracht hat.
Ich weiß da nicht, ob man einen Gefallen leistet, wenn man einen Bonus vergibt, weil das Buch NICHT von einem Mann ist... vielleicht bin ich da als Mann aber auch zu subjektiv.Ich bin generell auch kein Fan von Pflichtquoten (ich stelle mir es da ziemlich unbefriedigend vor, beispielsweise als Frau, die eine Leistung erbracht hat, trotzdem "nur" als Quotenfrau zu gelten), aber die Diskussion führt hier eventuell zu weit.
Wenn das Buch den Newcomer-Preis gewonnen hätte, würde ich das allerdings auch kritischer sehen... da wäre mit unlauteren Mitteln ein Vorteil erreicht worden, der ja explizit nicht im Sinne des Preises ist, der gezielt neue Autoren auszeichnen und bewerben soll. Hier wäre ich dafür, dass man über eine Aberkennung zumindest nachdenkt.