Der Marburg Con 2026 findet am 8.5 statt und es gibt eine Neuerung in den Standbedingungen:
Wir sprechen uns im Namen der Künstler:innen gegen die kommerzielle Verwendung generativer KI aus.
Ausstellende dürfen daher auf der Marburg-Con keine Produkte zum Verkauf anbieten oder mit kommerziellen Zielen
ausstellen, die ganz oder teilweise durch generative KI erstellt wurden. Ausgenommen sind Materialien, die ausschließlich
nichtkommerziellen Zwecken dienen, insbesondere Vereinsinformationen, Fanzines gemeinnütziger Vereine, Urkunden
oder vergleichbare Materialien. Über Zweifelsfälle entscheidet die Con-Orga. Wir verweisen auch auf die Stellungnahme
des Vorstandes.
Letztendlich ist die Aussage teilweise durch generative KI ein wenig schwammig. Teilweise bedeutet ja, dass eigentlich alles, wo mit KI gearbeitet wird, ausgeschlossen ist. In der Konsequenz bedeutet dass, um es weniger abstrakt zu machen, dass z.B. dieses schöne Buch dort nicht ausgestellt werden darf:
Michael Siefener: COR MAGIS - dunkelgestirns Webseite!
Was haltet ihr von dem Thema? Seit einiger Zeit wird ja die Verwendung von Softwarewerkzeugen verteufelt und das wird der Situation nicht sonderlich gerecht wie ich finde. Auf dem Metropolcon gab es einen Programmpunkt des PAN über Künstler und KI, und auch wenn der Schwerpunkt dort anders als erwartet war und einige Erkenntnisse brachte, konnte die Referentin bestätigen, was mir schon länger klar war: Es kann nicht zweifelsfrei erkannt werden, ob an einem Werk (Bild oder Text) Künstliche Intelligenz verwendet wurde.
Hier die Referentin: MetropolCon 2026 Programm
Abgesehen also davon, wie jemand feststellen will, ob ein Werk generative KI verwendet hat, wie steht ihr zu dem Thema zwischen "Schutz der Urheberrechte" (die es auch so wirklich nur bedingt gibt) und "Fortschritt und neue Möglichkeiten"?